[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Freyer, des -s, plur. ut nom. sing gleichfalls nur in den vertraulichen Sprecharten, eine Mannsperson, welche eine weibliche Person zu heirathen sucht, sich ehelich um sie bewirbt; ein Bräutigam vor dem Verlöbniß, der auch wohl ein Freyersmann genannt wird. Sie hat viele Freyer.... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2664