Freyeigen Bedeutung

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Freyeigen

Freyeigen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Freyeigen, adj. et adv. in einigen Oberdeutschen Gegenden für erb- und eigenthümlich, allodial, von aller Lehnbarkeit befreyet. Ein freyeigenes Gut. Ein Gut freyeigen besitzen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2661
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