[Achtung: Schreibweise von 1811] Freyeigen, adj. et adv. in einigen Oberdeutschen Gegenden für erb- und eigenthümlich, allodial, von aller Lehnbarkeit befreyet. Ein freyeigenes Gut. Ein Gut freyeigen besitzen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2661