
Mit dem Begriff 'Fremdrenten' werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Berücksichtigung ausländischer ('fremder') Zeiten in der deutschen Rentenversicherung. Für wen das gilt und wie die fremden Zeiten berücksichtigt...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Fremdrenten, Renten der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung, die aufgrund des Fremdrentengesetzes in der Fassung vom 25. 2. 1960 an Vertriebene, Spätaussiedler u. a. Personen gewährt werden. Das Fremdrentengesetz erkennt bestimmte bei einem Versicherungsträger außerhalb der Bundesrepubl...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.