
Fremdgeld ist die Bezeichnung von Geldern, die bei Rechtsanwälten oder Notaren eingegangen sind, aber diesen im eigentlichen Sinne nicht gehören. Sie gehören den Mandanten und sind, sofern die juristischen Voraussetzungen vorliegen, unverzüglich an diese auszuzahlen. Sind die Beträge aus unterschiedlichen Gründen nicht sofort auszahlbar, so ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdgeld

Fremdgeld, fremde Gelder, Einlagen und aufgenommene Gelder, die ein Kreditinstitut seinen Kunden sowie anderen Kreditinstituten schuldet.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.