(FPG) Ersetzt seit 2006 gemeinsam mit Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) das bisher geltende Fremdengesetz (1998-2005). Es regelt Ausübung, Tätigkeit und Aufgaben der Fremdenpolizei, sowie die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Reise- und Aufenthaltstiteln.
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