
Als Freiversuch (auch „freier Prüfungsversuch“, bzw. umgangssprachlich „Freischuss“) wird ein Prüfungsversuch bei einer Hochschulprüfung oder Staatsprüfung (Staatsexamen) bezeichnet, der im Falle des Nichtbestehens der Prüfung als nicht unternommen gilt. Im Falle des Bestehens kann die Prüfung meist zur Notenverbesserung wiederholt w...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freiversuch

Auch: Freischuss. Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen eine nicht bestandene Prüfung wiederholen zu können.
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https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/522483bc-b9e
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