
Die Freiheit der Person ist in Deutschland ein Grundrecht gemäß {Art.|2|gg|juris} Abs. 2 Satz 2 und {Art.|104|gg|juris} Grundgesetz und bezeichnet die körperliche Bewegungsfreiheit. Die Freiheit der Person ist ein eigenes Grundrecht und grenzt sich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach {Art.|2|gg|juris} Abs. 1 GG i.V.m. {Art.|1|gg|juris} A...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit_der_Person

Freiheit der Person, Persönlichkeitsrecht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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