
Die Freie Benutzung ist im deutschen Urheberrecht eine Art der Werkbenutzung. Sie ermöglicht die Benutzung eines Werkes ohne Zustimmung des Urhebers in einem neuen, selbstständigen Werk, sofern die persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten. == Geschichte und Definition == Die amtliche ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Benutzung

freie Benutzung, ohne Zustimmung des Urhebers zulässige Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zur Herstellung eines neuen, selbstständigen Werkes. Das neue Werk muss eine eigenschöpferische Leistung darstellen, die ihrerseits urheberrechtsfähig ist (§ 24 Urheberrechtsgesetz).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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