Freie Arztwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung Bedeutung

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Freie Arztwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung

Freie Arztwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung Logo #40167Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben die freie Wahl unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten, den ermächtigten Ärzten, ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen, den Zahnkliniken der Krankenkassen, den Eigeneinrichtungen der Krankenkassen nach § 140...
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