
Ein Freibrief ist eine königliche oder fürstliche Urkunde, durch die im Mittelalter bestimmte Privilegien verliehen wurden. So konnte beispielsweise die Entlassung aus der Leibeigenschaft durch einen Freibrief gewährt werden. Bekannt ist auch der Goldene Freibrief an die Siebenbürger Sachsen. == Quelle == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freibrief

Freibrief, mittelalterliches Recht: 1) königliches oder fürstliches Privileg, das einzelnen Personen oder Körperschaften Vorrechte gewährte; 2) Urkunde über die Freilassung aus der Leibeigenschaft.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Freibrief (mhd. vribrief; lat. manumissio per epistulam). 1.) Urkunde, in der der Feudalherr die Freilassung eines Hörigen verbriefte; vom 12. Jh. an auch von den städt. Ratskollegien für Neubürger ausgestellt, die nach Jahr und Tag der grundherrlichen Gewalt entwachsen waren. 2.) Urkunde über könig...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Bezeichnung für einen Dienstbrief in Schweden bis 1873.
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https://www.phila-lexikon.de/

Freibrief , Urkunde, durch welche einem die Freiheit oder gewisse Freiheiten, Befreiungen von Lasten, Privilegien oder freies Geleit etc., gewährt wird; oft im übertragenen Sinn gebraucht.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Privileg) fürstliches Privileg, das gewisse Vorrechte gewährte.
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https://www.wissen.de//lexikon/freibrief-privileg
(Urkunde) Urkunde über die Freilassung von Hörigen im Mittelalter.
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https://www.wissen.de//lexikon/freibrief-urkunde
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