[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Fräuleinsteuer, plur. die -n, in dem Staatsrechte, die Ausstattung einer Prinzessinn, besonders so fern das Land die Kosten dazu hergeben muß, und die zu dem Ende ausgeschriebene Auflage; die Prinzessinnsteuer. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2547