Mit Forstfrevel bezeichnet man die mutwillige Beschädigung von Früchten, Einfriedungen, Wegweisern usw. in Wäldern. Diese Taten waren zunächst nach Landesrecht als Straftat dann als Ordnungswidrigkeit bestraft. Mittlerweile enthält das Bundesnaturschutzgesetz entsprechende Ordnungswidrigkeits- bzw. Straftatbestände (§ 65 bzw. § 66 BNatSchG)... Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/forstfrevel.php
Zuwiderhandlungen gegen das Forstschutzrecht, z. B. der Diebstahl von Holz und sonstigen Walderzeugnissen (Forstdiebstahl) und die Beschädigung von Bäumen. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/forstfrevel