
Die Eigenheimzulage kann auf ein anderes Wohnobjekt übertragen werden, wenn der Anspruchsberechtigte für die Eigenheimzulage die Förderung nicht bis zum Ende des Förderzeitraumes genutzt hat. Als Folgeobjekt gilt jedes neue eigenständige Objekt. Hat der Anspruchsberechtigte ...
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