[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Flurstein, des -es, plur. die -e. 1) Der Gränzstein einer Flur; der Markstein, Markungsstein S. Flur 2. 2) Viereckige Steine, den Fußboden damit zu pflastern, besonders in Niedersachsen, wo sich auch Floren heißen S. Fliese und Flur 4.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2111
Keine exakte Übereinkunft gefunden.