[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Fluggeld, des -es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die -er, an einigen Orten, z. B. in Bremen, dasjenige Geld, welches für die Bienen, wenn sie in die Heide gesetzet werden, und für den freyen Ausflug, welchen sie daselbst haben, entrichtet wird.
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