
<i>(BGHZ 55, 153)</i> BGHZ 55, 153; NJW 1971, 886. Sachverhalt In als Bundeswasserstraße eingetragenes Fleet (= schiffbarer Wassergraben) stürzte ein Teil der Ufermauer und eines Wohnhauses. Um weiteres Einstürzen zu verhindern, stützte der Eigentümer das Gebäude mittels Holzstämmen quer über den Fleet, was zu einer Unbefahrkeit...
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