Flaggenverordnung Bedeutung

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Flaggenverordnung

Flaggenverordnung Logo #42871eine auf Veranlassung des Reichskanzlers H. Luther erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 5.   5.   1926, die bestimmte, dass die dt. diplomat. u. konsular. Auslandsvertretungen neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge (mit schwarz-rot-goldener Gösch) führen sollten. Die Auseinandersetzungen u....
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