
Fischereiregal. Ursprünglich wurde in großen Flüssen, auf Seen und Meeren freie Fischerei betrieben, während an kleineren Gewässern die Anlieger und an den Gewässern der Allmende die Markgenossen das Fischereirecht beanspruchten. Diese Rechtslage änderte sich zunehmend zuungunsten der Fischereifre...
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