
Übermittelt eine Finanzholdinggesellschaft an der Spitze einer Finanzholdinggruppe dem übergeordneten Unternehmen nicht die für die Zusammenfassung nach KWG erforderlichen Angaben, kann die BaFin der Finanzholdinggesellschaft die Ausübung ihrer Stimmrecht e an dem Institut und den anderen nachgeordneten Unternehmen mit Sitz im Inland unte...
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