
Kurzbezeichnung für eine für den EU- Zahlungsverkehr ergangene Richtlinie, die Durchführung von Überweisung en und etwaige Aufrechnung ( Netting ) auch im Fall der Insolvenz eines Teilnehmers bestandsfest macht. Zahlungssysteme profitieren aber nur dann von diesem Schutz, wenn sie nach den Bestimmungen der Richtlinie bei der EU-Kommission n...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/finalitaetsrichtlinie/finalitaetsr
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