[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Feuerherr, des -en, plur. die -en. 1) An einigen Orten, obrigkeitliche Personen, welche bey der Löschung einer Feuersbrunst die Aufsicht führen; Brandherren. 2) Im Deutschen Reiche war der Erbfeuerherr ehedem ein Erbbeamter des Kaisers und des Reiches, welcher an dem jedesmahligen kaise...
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