
Die Festungshaft (im frühen 19. Jahrhundert in Preußen auch Festungsarrest genannt, in Österreich zeitweise als Staatsgefängnis bezeichnet) war bis 1953 eine im deutschen Strafgesetzbuch definierte besondere Form der Freiheitsstrafe. Im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland wurde die „Festungshaft“ 1953 durch die „Einschließung...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Festungshaft

ist die in einer Festung vollzogene Freiheitsstrafe der mittleren Neuzeit. Sie zieht keine Ehrenminderung nach sich.. Lit.: Wächter, C., Lehrbuch des römisch-deutschen Strafrechts, Bd. 1 1825
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Festungshaft, früher eine ausschließlich militärische, auf einer Festung vollstreckte, nicht entehrende Freiheitsstrafe (custodia honesta) bei Zweikampf und einigen politischen Straftaten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Festungshaft (Festungsarrest, Festungsstrafe), nach dem deutschen Strafgesetzbuch eine minder schwere Freiheitsstrafe, welche in Freiheitsentziehung mit Beaufsichtigung der Beschäftigung und der Lebensweise der Gefangenen besteht und in Festungen oder andern dazu bestimmten Räumen zu verbüßen ist. Die F. ist entweder lebenslänglich oder zeitig...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

eine nicht entehrende Freiheitsstrafe (bloßer Freiheitsentzug), in der Bundesrepublik Deutschland seit 1. 10. 1953 abgeschafft.
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https://www.wissen.de//lexikon/festungshaft
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