
Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts und dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrages. Dementsprechend unterscheidet man zwischen negativer Feststellungsklage um das Nichtbestehen feststellen zu lassen und positiver Feststellungsklage für das ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage

Die Feststellungsklage ist auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder Unechtheit einer Urkunde gerichtet; für ihre Zuverlässigkeit ist ein besonderes Feststellungsinteresse erforderlich, das i. d. r. zu verneinen ist, wenn der Kläger sei....
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https://umweltdatenbank.de/lexikon/feststellungsklage.html

Gerichtliche Klage, die zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben wird. Sie zielt dagegen nicht auf die Feststellung von Tatsachen, einzelnen Voraussetzungen eines Rechtsverhältnisses oder abstrakte Rechtsfragen. Eine Feststellungsklage ist nur zul&aum...
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Feststellungsklage, eine Klageart vor den Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Finanzgerichten, die auf Feststellung des Bestehens (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehens (negative Feststellungsklage) eines Rechtsverhältnisses, der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde oder der ...
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Verwaltungsgerichtliche Klageart, durch die der Kläger die Fest- stellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines öffentlichrechtlichen Rechtsverhältnisses begehrt, § 43 VwGO. Daneben kann der Kläger mit der Feststellungsklage die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes begehren. Ein Rechtsverhältnis ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

<i>(allgemein)</i> Mit Feststellungsklage wird eine Klage bezeichnet, mit der sich das Bestehen (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehen (negative Feststellungsklage) eines Rechts oder eines Rechtsverhältnisses feststellen lässt. Feststellungsurteile verändern nicht die Rechtslage sondern stellen sie nur fest. Eine Vollstreck...
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https://www.lexexakt.de/glossar/feststellungsklage.php

Mit Feststellungsklage wird eine Klage bezeichnet, mit der die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses begehrt wird. Die Zivilprozessordnung regelt die Feststellungsklage in § 256 ZPO. In der Praxis wird die Feststellungsklage häufig neben einer Leistungsklage auf Schadensersatz zur Feststellung ei...
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https://www.lexexakt.de/glossar/feststellungsklagezpo.php

Feststellungsklage , die auf die rechtskräftige Feststellung eines Rechtszustandes gerichtete Klage. Im Gegensatz zu den gewöhnlichen Klagen, welche Gegenstand eines bürgerlichen Rechtsstreits sind, handelt es sich bei einer F. nicht um die Verurteilung des Beklagten zu einem Thun oder Unterlassen oder zu einer Leistung, sondern lediglich um die...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts; zulässig, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat und er nicht Gestaltungs- oder Leistungsklage erheben kann.
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