
Aufzüge, die nach dem 30.6.99 in den Verkehr gebracht wurden, müssen im Fahrkorb eine Sprechanlage zur Kommunikation mit einer ständig besetzten Stelle ermöglichen. Fernnotrufsysteme stellen eine Personenbefreiung rund um die Uhr sicher und verlagern die Verantwortung für die Personenbefreiung auf einen Dienstleister, z. B. Haushahn.
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