
Fernbieter, Interessent an verschiedenen Stücken einer Versteigerung, an der er jedoch nicht persönlich teilnehmen kann. Sein Gebot (Ferngebot) muss schriftlich mit genauer Angabe des Limits erfolgen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.