[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Feldrecht, des -es, plur. die -rechte. 1) Das Recht, welches Ackerfelder genießen, zum Unterschiede von dem Garten- Wiesen- und Waldrechte; ohne Plural. Feldwiesen haben kein Wiesenrecht, sondern nur Feldrecht, sie können also nicht anders als andere Getreidefelder gehäget oder geschlo...
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