
Felddiebstahl , Entwendung von geringwertigen Feld- und Gartenfrüchten und andern Bodenerzeugnissen aus Gartenanlagen, Feldern, Wiesen u. dgl. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß derartige Erzeugnisse noch nicht eingeerntet und noch nicht in Besitz und Gewahrsam genommen sind, aber auch mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit des Gegenstandes wir...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Diebstahl geringwertiger Feld- und Gartenfrüchte, nur auf Antrag verfolgbar. Felddiebstahl wird in Österreich in der Regel als Übertretung (Verwaltungsstrafrecht) bestraft. – Schweiz: Forstpolizei.
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https://www.wissen.de//lexikon/felddiebstahl
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