Feingehaltsnachlass Bedeutung

Suchen

Feingehaltsnachlass

Feingehaltsnachlass Logo #40033Lt. § 10 österreichisches Punzierungsgesetz: Auch Remedium genannt. Aus Gründen technischer Natur können bei Platin- und Goldgegenständen ein Fgh.-Abgang von höchstens 5/000, bei Silbergegenständen bis zu 10/000 außer acht gelassen werden. Bei Lotstellen um weitere 5/000.
Gefunden auf https://www.beyars.com/lexikon/lexikon_a_1.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.