[Achtung: Schreibweise von 1811] Fehlbar, -er, -ste, adj. et adv. fähig zu fehlen, d. i. zu irren. Alle Menschen sind fehlbar; wo doch der Gegensatz unfehlbar üblicher ist. Daher die Fehlbarkeit, plur. inus. das Vermögen zu fehlen oder zu irren, und dessen Gegensatz, die Unfehlbarkeit,. Im Oberdeutschen ist ein Fehlbarer,...
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