
Die Fautfracht (auch Fehlfracht) ist im Frachtrecht/ Transportrecht, eine Entschädigung bzw. ein Reuegeld des Auftraggebers (im innerdeutschen Frachtrecht: Absender; im Seehandelsrecht: Befrachter) an den Frachtführer (im Seehandelsrecht: Verfrachter). Sie wird bei Rücktritt vom Frachtvertrag (vor oder nach Beginn der Reise) oder bei nicht vert...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fautfracht

Fautfracht , Seehandelsrecht: Vergütung, die dem Schiffer zusteht, wenn der Befrachter vom Vertrag zurücktritt (§ 580 HGB).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Fautfracht (franz.-deutsch, franz. faute de frêt, "wegen Mangels an Fracht"; engl. Dead freight), Vergütung, welche ein Schiffer zu fordern berechtigt ist, wenn der Befrachter die bedungene Ladung nicht oder doch nicht vollständig liefert. Es ist insbesondere der Frachtbetrag, welchen der vom Vertrag zurücktretende Befrachter zu bezah...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im deutschen See- und Binnenschifffahrtsrecht ein gesetzliches oder vertragliches Reugeld in Höhe eines Bruchteils der Fracht, das der Befrachter dem Verfrachter zu zahlen hat, z. B. bei willkürlichem Rücktritt vom Frachtvertrag.
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