Fatalien Bedeutung

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Fatalien

Fatalien Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Fatalien, plur. inus. in den Rechten, die den Parteyen bestimmte Zeit, innerhalb welcher etwas bey Verlust seines Rechtes geschehen muß; dies fatalis, fatale.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_0_440
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