
Hierbei erstreckt sich der Schutz einer Privatrechtsschutzversicherung auf die Mitglieder einer Familie, d.h. versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte bzw. Lebenspartner und Kinder (bis zu einem gewissen Alter und ledig).
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https://www.firstclassversicherung.de/lexikon/
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