
Ein Arbeitsvertrag kann nichtig sein oder von einer der Arbeitsvertragsparteien angefochten werden. Ist das Arbeitsverhältnis in diesen Fällen schon tatsächlich in Vollzug gesetzt worden, hat also der Arbeitnehmer bereits gearbeitet, der Arbeitgeber schon gezahlt, so ist ein sogenanntes faktisches A...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/faktisches_Arbeitsverhaeltnis.htm

Ein Arbeitsvertrag kann nichtig sein oder von einer der Arbeitsvertragsparteien angefochten werden. Ist das Arbeitsverhältnis in diesen Fällen schon tatsächlich in Vollzug gesetzt worden, hat also der Arbeitnehmer bereits gearbeitet, der Arbeitgeber schon gezahlt, so ist ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis entstanden, das grundsätzlic...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/F/Faktisches_Arbeitsverhaeltnis.html
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