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Fahrnisgemeinschaft

Fahrnisgemeinschaft Logo #42000 Bei der Fahrnisgemeinschaft handelt es sich um einen ehelichen Güterstand. Sie ist eine Form der beschränkten Gütergemeinschaft und zwar als Gemeinschaft der Fahrnis und der Errungenschaft. Neben den Errungenschaften wie in der Errungenschaftsgemeinschaft steht auch die voreheliche Fahrnis den Eheleuten gemeinschaftlich zu. Sie war bis zu Ihrer...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrnisgemeinschaft

Fahrnisgemeinschaft

Fahrnisgemeinschaft Logo #42015ist im Ehegüterrecht diejenige Errungenschaftsgemeinschaft, in welcher auch die voreheliche Fahrnis den Eheleuten gemeinschaftlich zusteht. Sie ist in das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (1900) aufgenommen. Seit 1. 7. 1958 kann die F. in Deutschland nicht mehr vereinbart werden. Lit.: Mitteis, H./Lieberich, H., Deutsches Privatrecht, 9. A. 1981, ...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Fahrnisgemeinschaft

Fahrnisgemeinschaft Logo #42871durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemalige §§ 1549 – 1556 BGB), bei der die vor ihrer Begründung den Ehegatten gehördende Fahrnis und das während ihrer Dauer von ihnen Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten ( Gesamtgut ) wird.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/fahrnisgemeinschaft
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