
Mit Fahrlässigkeitsdelikten werden die Tatbestände bezeichnet, die die nicht gewollte, aber auf einer Sorgfaltspflichtverletzung beruhende Verwirklichung eines Rechtsguts erfassen. Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, d.h. die Strafbarkeit einer fahrlässigen Begehung muss vom Gesetz ausdrücklich angeordnet ...
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