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fahrlehrer Logo #42298Fahrlehrer und Fahrlehrerin bilden Menschen aus, die das Führen eines Motorfahrzeuges erlernen möchten. Sie vermitteln ihnen die dazu nötigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten. Im praktischen Fahrunterricht auf der Strasse lehren sie geduldig und systematisch die richtige Fahrtechnik und fördern umsichtiges, sicherheitsbewus...
Gefunden auf https://berufskunde.com/ausbildungsberufe/ausbildung-fahrlehrer.html

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Fahrlehrer Logo #42000 Fahrlehrer bilden ihre Fahrschüler die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen in Theorie und Praxis aus. == Deutschland == Fahrlehrer sind nach dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz, FahrlG) und dazu erlassenen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Der Fahrlehrer übt einen freien Beruf aus. Seine...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrlehrer

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Fahrlehrer Logo #42090Nach dem Ges. über das Fahrlehrerwesen vom 25. 8. 1969 (BGBl. I 1336) m. spät. Änd. bedarf, wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 StVG ( Fahrerlaubnis) erwerben wollen, einer Fahrlehrererlaubnis (§1). Von der Erlaubnis darf nur zusammen mit einer Fahrschu...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Fahrlehrer.htm

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Fahrlehrer Logo #42083Fahrlehrer können eine selbstständige Tätigkeit, eine nichtselbstständige Tätigkeit oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Welche Tätigkeit vorliegt, ist vom Einzelfall abhängig. So ist eine nichtselbstständige Tätigkeit gegeben, wenn der Fahr...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Fahrlehrer Logo #42134Fahrlehrer, Person, die einem Fahrschüler die zum Erwerb des Führerscheins notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Ausbildung von Fahrschülern in einer Fahrschule bedarf nach dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen einer Fahrlehrererlaubnis, die auf Antra...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Fahrlehrer Logo #40050Nach dem Ges. über das Fahrlehrerwesen vom 25. 8. 1969 (BGBl. I 1336) m. spät. Änd. bedarf, wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 StVG ( Fahrerlaubnis) erwerben wollen, einer Fahrlehrererlaubnis (§1). Von der Erlaubnis darf nur zusammen mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigu...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/F/Fahrlehrer.html

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Fahrlehrer Logo #42871Lehrer bzw. Lehrerin an einer Fahrschule, unterrichtet Fahrschüler in der Führung von Kraftfahrzeugen. Die Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis sind im Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) vom 25. 8. 1969, stark geändert durch Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. 4. 1998, geregelt:......
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/fahrlehrer
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