Fahrlehen Bedeutung

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Fahrlehen

Fahrlehen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Fahrlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Lehenrechte, eine Art Lehen, auf welchem Fahrzinse haften. Siehe dieses Wort.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_0_114
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