
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stehen unter Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass die Mitfahrer als Berufstätige versichert sind. Versicherte Personen sind unter anderem auch Schüler und Studenten. Es spielt keine Rolle, ob die Mitfahrer im selben Unternehmen arbeiten oder ob die Fahrgeme...
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