
ist ein gemischter verkehrstypischer Vertrag, in dem der Kauf von Kundenforderungen durch eine Bank o.ä. gegen sofortige Wertstellung oder Kreditierung mit der Übernahme von Dienstleistungspflichten (insbes. Kundenbuchhaltung, Beitreibung der Forderungen) kombiniert ist. Beim echten F. übernimmt dam...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Factoringvertrag.htm

ist ein gemischter verkehrstypischer Vertrag, in dem der Kauf von Kundenforderungen durch eine Bank o.ä. gegen sofortige Wertstellung oder Kreditierung mit der Übernahme von Dienstleistungspflichten (insbes. Kundenbuchhaltung, Beitreibung der Forderungen) kombiniert ist. Beim echten F. übernimmt damit der Factor das Risiko der Uneinbringlichkeit...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/F/Factoringvertrag.html
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