
Das Entdecken und Ansichnehmen einer verlorenen (das heißt einer beweglichen, in jemandes Eigentum , aber niemandes Gewahrsam stehenden) Sache. Den Finder treffen - vom Wert der gefundenen Sache abhängige - Meldepflichten: Funde bis 10 Euro sind nicht besonders kundzutun, bei einem höheren Wert und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht b...
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Fund

ist das Entdecken und Ansichnehmen einer verlorenen beweglichen Sache eines anderen. Der Eigentümer muss dem Finder nach einzelnen mittelalterlichen Rechtsquellen einen Lohn zahlen. Meldet sich der Eigentümer innerhalb einer Frist (nach Aufgebot) nicht, so fällt die Sache teils an den Finder, teils an den König, Kirche, Gemeinde oder Grundherrn...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Fund, des -es, plur. die Fünde, Diminut. das Fündchen, Oberd. Fündlein, von dem Zeitworte finden. 1. Die Handlung, da man eine Sache findet; ohne Plural. Einen guten Fund thun. 2. Die gefundene Sache. 1) Eigentlich. Er freuet sich über seinen Fund. 2) Figürlich (a...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_3_3129

Angelsächsische Bezeichnung für: Investmentfonds.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Fund, das Entdecken und An-sich-Nehmen einer verlorenen, aber nicht herrenlosen Sache (§§ 965† †™984 BGB). Der Finder hat dem Verlierer, Eigentümer oder Empfangsberechtigten, sonst der zuständigen Behörde, einen Fund von mehr als 10 € unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls macht er sich eine...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- Fund (engl., spr. fönnd), s. v. w. Fonds (s. d.).
- Fund , die Besitzergreifung einer verlornen, d. h. einer beweglichen Sache, deren Besitz ohne darauf gerichtete Absicht aufgehört hat; auch wohl Bezeichnung für die gefundene Sache selbst. Der Finder erwirbt weder Eigentum noch einen Besitz, welcher Grundlage der Ersitzung sein kann; e...
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eine verlorene Sache, die ein Finder entdeckt und an sich nimmt. Der Finder hat einen Fund von mehr als 10 Euro Wert unverzüglich dem Empfangsberechtigten (in erster Linie dem Verlierer oder Eigentümer) oder der Polizei anzuzeigen, an die er den Fund auch abliefern kann und auf Verlangen muss. Er muss den Fund bei Gefahr des Verderbs oder unver.....
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