
Dokumentenakkreditiv zur Abwicklung eines Exportgeschäftes ( Exportfinanzierung durch Kreditinstitute ). Das Akkreditiv kann als Grundlage für einen Exportvorschuss oder für einen Ankauf (Negoziierung) der Akkreditivdokumente dienen. Akkreditiv , das zu Gunsten des Exporteurs eröffnet wird. Ggs.: Importakkreditiv .
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/exportakkreditiv/exportakkreditiv.
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