Expensilation (lat.), Rückempfangsbescheinigung über ausgeliehenes Geld, wobei der Gläubiger in Gegenwart des rückzahlenden Schuldners im Buch bemerkt, daß die Schuld bezahlt sei; überhaupt Quittungsausstellung im Kontobuch. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html