
Expatriieren (lat.), aus dem Vaterland verweisen, des Heimatsrechts berauben; Expatriation, Landesverweisung, Auswanderung; Expatriierungsgesetz wird insbesondere das Reichsgesetz vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, genannt, wonach inländische Geistliche, welche gegen dies Gesetz handeln, der S...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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