
Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist eine Regelung in {Art.|79|gg|juris|text=Artikel 79} Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen. Artikel 79 Abs. 3 GG lautet: Mit dieser Regelung wollte der Parlamentarische Rat ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
Keine exakte Übereinkunft gefunden.