[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Auf etwas lehnen, d. i. stützen, als ein Reciprocum. Sich auflehnen. Sich mit dem Arme auflehnen. 2) Sich in die Höhe lehnen, sich bäumen; eigentlich von einem widerspänstigen Pferde. Das Pferd lehnt sich auf. Figürlich auch von einer jeden thätigen Widersetzlichkeit.... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3508
auf¦leh¦nen [V.1, hat aufgelehnt] I [mit Akk.] auflegen; die Arme a. II [refl.] sich gegen etwas oder jmdn. a. sich einer Sache widersetzen, einer Sache oder jmdm. Widerstand leisten; sich gegen ein Verbot, einen Machthaber a. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303