
Im Ersten Weltkrieg bezogen die Armeeangehörigen während ihres Dienstes in der Regel nur für eine eng begrenzte Zeit noch Lohn von ihrem Arbeitgeber und dazu einen geringen Sold. Selbständigerwerbende erhielten einzig den Sold. Dieses System war nicht geeignet, den Dienstleistenden und ihren Angehörigen eine minimale sozial...
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Die Erwerbsersatzordnung (EO, seit 1. Januar 1953 in Kraft) regelt die Erwerbsausfallentschädigung an Wehr- und Zivilschutzpflichtige. Anspruch auf Entschädigung haben insbesondere Personen, die in der schweizerischen Armee oder im Zivilschutz Dienst leisten. Die EO gewährt folgende Entschädigungen:...
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