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Erweiterter Rat Logo #40086Aufgaben: (Art. 45-47 des Protokolls (Nr. 18) über die Statuten des ESZB und der EZB) Der Erweiterte Rat nimmt die Aufgaben wahr, die aufgrund der für einen oder mehrere EU-Mitgliedstaaten geltenden Ausnahmeregelung in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion noch durchzuführen sind. Er wirkt auch mit bei der Wahrnehmung der beraten...
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