
Nach dem Transplantationsgesetz gibt es in Deutschland die erweiterte Zustimmungsregelung. Diese besagt, dass die Zustimmung des Verstorbenen zur Organspende zu Lebzeiten, z.B. per Organspendeausweis oder durch eine mündliche Verfügung gegeben werden kann. Erweitert wird diese Regelung dadurch, dass auch die Angehörigen oder eine vom...
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