(Börse & Finanzen) Erster-Lieferanzeige-Termin ist der früheste Zeitpunkt, an dem der Verkäufer von Futures-Kontrakten den Käufer durch die Clearingstelle informieren lassen kann, dass er bei Kontraktfälligkeit die physische Lieferung des Basiswertes beabsichtigt. © Deutsches Derivate Instit...
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