
Mit Erstausbildung wird im Familienrecht die erste auf einen Beruf vorbereitende Ausbildung eines Kindes bezeichnet. Beispiel: Lehre oder Studium. Vom BGH anerkannt ist als Erstausbildung aber auch die Kombination Abitur - Lehre/Ausbildung - Studium. Nicht ohne weiteres anerkannt ist die Kombination Haupt-/Realschule - Lehre/Ausbildung - Fachobersc...
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